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Start Unternehmensrecht Online-Händler: Vorsicht bei der Nutzung von Preissuchmaschinen
Online-Händler: Vorsicht bei der Nutzung von Preissuchmaschinen
Sonntag, den 21. März 2010 um 19:38 Uhr

Das Internet steht als Werbeplattform auch bei Existenzgründern hoch im Kurs. Aber nicht nur die eigene Homepage wird zum Bewerben der Produkte genutzt, sondern oftmals auch sog. Preissuchmaschinen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 123/08) dürfen die dort aufgeführten Preise nämlich zu keiner Zeit von denen im eigenen Webauftritt abweichen.

 

 

Im Streitfall ging es um eine Wettbewerbsklage des Elektronikriesen MediaMarkt gegen einen Elektronikhändler. Dieser hatte zeitgleich eine Espressomaschine auf seiner Homepage und einer Internet-Preissuchmaschine zu verschiedenen Preisen angeboten. Zwar teilte er dem Betreiber der Suchmaschine den Preisanstieg des Produktes umgehend mit, bedachte dabei allerdings nicht, dass die Umstellung nicht sofort umgesetzt werden konnte. Deshalb stand er mit dem günstigeren, aber nunmehr falschen Preis für einige Stunden auf Platz 1 der Preisrangliste. MediaMarkt sah darin einen klaren Wettbewerbsverstoß und verklagte den Händler auf Unterlassung und Schadenersatzpflicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stufte das Verhalten des Händlers als irreführende Werbung ein und gab der Klage statt. Nach Ansicht der Richter dürfen Händler, die ihre Produkte in einer Preissuchmaschine anbieten, Preisänderungen generell erst dann durchführen, wenn die Änderung in der Suchmaschine erfolgte. Andernfalls liege ein besonderer Wettbewerbsvorteil zu Gunsten des Händlers vor, da er zum einen in der Preisrangliste höher platziert werde und die Nutzer der Preissuchmaschine damit rechnen, die Produkte zum angegebenen Preis kaufen zu können. Auch Hinweise in Form von "Alle Angaben ohne Gewähr" oder "aus technischen Gründen ist eine Aktualisierung der Preise nicht möglich" könne eine solche Irreführung der Nutzer nicht verhindern, befanden die BGH-Richter abschließend.

Quelle: Startothek

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. März 2010 um 19:42 Uhr