|
Verletzung Offenlegungspflicht bei GmbH und Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) |
|
Mittwoch, den 18. Februar 2009 um 12:45 Uhr |
|
Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen "persönliche" Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Bonn (Az.: 30 T 122/08) hervor.
Im Streitfall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 Euro wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu entscheiden.
Quelle: Startothek
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 15:30 Uhr |