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WICHTIG: Ab dem 11.06.2010 gelten für alle Online-Händler (eShops, ebay etc.) neue Widerrufsregeln. Mit Inkrafttreten des sog. "Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" kann u. a. die Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge von einem Monat auf 14 Tage gekürzt werden.

Start Unternehmensrecht Verletzung Offenlegungspflicht bei GmbH und Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verletzung Offenlegungspflicht bei GmbH und Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mittwoch, den 18. Februar 2009 um 12:45 Uhr

Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen "persönliche" Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Bonn (Az.: 30 T 122/08) hervor.

Im Streitfall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 Euro wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu entscheiden.

Quelle: Startothek

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 15:30 Uhr