| Pfändungsschutz auf Girokonten ab sofort möglich |
| Donnerstag, den 15. Juli 2010 um 07:22 Uhr |
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Seit dem 1. Juli können Girokonten vor der Pfändung geschützt werden. Dies geht aus dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes hervor. Durch diese Neuregelung können erstmalig auch Selbstständige ihr Kontoguthaben vor der Pfändung schützen.
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz, so die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Verwaltungsaufwands durch die Banken gekündigt. Girokonto-Inhaber haben jetzt einen Anspruch auf Umwandlung ihres Kontos in ein sogenanntes P-Konto. Hierzu muss der Kontoinhaber eine entsprechende Vereinbarung mit seiner Bank treffen. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. Das P-Konto bietet einen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit monatlich 985,15 Euro. Hat der Inhaber eines P-Kontos Unterhaltsverpflichtungen oder besondere Aufwendungen (z.B. für eine chronische Krankheit), kann sich dieser Freibetrag erhöhen. Weitere Details zum P-Konto können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums nachlesen.
Quelle: www.startothoek.de |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. Juli 2010 um 07:31 Uhr |
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