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Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 09:51 Uhr |
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Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Für viele Arbeitslose ist der Weg in die Selbstständigkeit ein Ausweg aus der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit. Der Schritt in die interessante, aber auch mit einem gewissen Risiko verbundene, berufliche Eigenständigkeit will jedoch gut überlegt sein. Hierbei spielen finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Wer sich durch die Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme einer bestehenden Firma oder eine Beteiligung an einem Unternehmen selbstständig machen möchte, sollte sich bereits im Vorfeld über alle etwaigen Fördermöglichkeiten im Klaren sein. Um seinen Lebensunterhalt zumindest für die erste Zeit der Gründungsphase zu sichern, müssen diese genauestens herausgefiltert und nach Möglichkeit voll ausgeschöpft werden.
Mit der Förderung von Existenzgründern versucht die Bundesregierung bereits seit vielen Jahren, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. So können Gründerinnen und Gründer, die das Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sog. Gründungszuschuss (§57 SGB III) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) können hingegen mit dem sog. Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) unterstützt werden.
Meine Spezialisierung liegt außerdem in den Gründungen von:
- Artzpraxen
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- Heilpraktiker
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| - Medizinische Versorgungszentren (MVZ) |
- Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxen |
- Physiotherapien
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- Ergotherapien
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| - Pflegeheime |
- Ambulante Pflegedienste |
- Gesundheitspräventoren
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- sonstige aus dem Gesundheitsbereich |
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