| Wachstumsbeschleunigungsgesetz hilft auch Existenzgründern |
| Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 18:23 Uhr |
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Die neue Regierung hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2010 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen diverse steuerliche Erleichterungen für Bürger und Unternehmen eingeführt werden, wodurch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stimuliert werden soll. Die wichtigsten Änderungen für Existenzgründer im Überblick:
Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer erleichtert Firmenübernahmen Die Ende letzten Jahres eingeführten Lockerungen bei der Unternehmensnachfolge werden durch das neue Gesetz noch großzügiger ausgelegt. So sollen zukünftig nur Betriebe über 20 Beschäftigten (bisher 10) der Lohnsummenregelung der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch die Haltefrist, in der ein Betrieb weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden, wird von 7 auf 5 Jahre herabgesetzt. Reduzierter Umsatzsteuersatz im Beherbergungssektor Bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden wird ab dem 01.01.2010 nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz i.H.v. 7 Prozent fällig. Hotels und Pensionen können Ihre Leistungen dadurch günstiger anbieten. Neues Wahlrecht bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter können demnächst wieder bei einem Wert von bis zu 410 Euro sofort, also im Jahr der Anschaffung, abgeschrieben werden. Alternativ dazu kann auch weiterhin die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro gewählt werden. Quelle: Startothek |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 15:27 Uhr |
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