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Vorsicht bei der Verwendung des ®-Zeichens |
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Donnerstag, den 17. September 2009 um 09:37 Uhr |
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Neues Geschäft, neue Produktidee, neuer Markenname: Existenzgründer müssen bei der Vielzahl von bestehenden Markenbezeichnungen recht erfinderisch sein. Die oftmals und gerne verwendete Zusatzbezeichnung ® (registered trademark) darf aber nur dann verwendet werden, wenn man tatsächlich Inhaber bzw. Lizenznehmer einer Marke ist. Andernfalls drohen u. U. hohe Schadenersatzforderungen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 219/06) zeigt.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 15:30 Uhr |
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