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Wann ist selbstständige Nebentätigkeit rentenversicherungspflichtig? |
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Mittwoch, den 31. März 2010 um 19:11 Uhr |
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Angestellte, die sich durch die Aufnahme einer selbstständigen Nebentätigkeit ein zweites Standbein aufbauen wollen, müssen unter Umständen auch hierfür Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts insbesondere dann der Fall, wenn es für die selbstständige Tätigkeit nur einen Auftraggeber gibt (Az.: B 12 R 10/09 R).
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. März 2010 um 19:17 Uhr |
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