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Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen "persönliche" Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Bonn (Az.: 30 T 122/08) hervor.

Im Streitfall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 Euro wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu entscheiden.

Quelle: Startothek

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Existenzgründung
Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 09:37 Uhr

Unter Existenzgründung versteht man die beruflichen Selbstständigkeit.
Hier geht es um eine Unternehmensgründung deren Hergang durch das Recht klar geregelt ist. 

Sie erfolgt entweder durch das Abgeben einer Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.
Somit ist der wesentlichste Teil der Gründung abgeschlossen. Mehr bedarf es nicht. Nun kann es also losgehen.

Der eigentliche Gründungsakt ist also denkbar einfach. Wie geht es nun aber weiter?

Natürlich werden im Nachgang weitere Formalitäten auf den Gründer zukommen, wie z.B. Kammermitgliedschaft (IHK, HWK ...), Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in das Handelsregister, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung, Rentenvorsorge usw....

Jetzt kommt es also darauf an, dass man neben seiner guten Idee, mit der man ja eigentlich nur Geld verdienen will, auch allen rechtlichen Gegebenheiten rechnung trägt.

Da wären
- Gesellschafts- und Gewerberecht
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitsschutz
- Baurecht
- Umweltrecht

Dann stellt sich oftmals die Frage, wie ich mich am besten gründe z.B. in Form von
- Gründung aus einem Arbeitsverhältnis
- Gründung aus der Arbeitslosigkeit
- Nebenerwerbsgründung
- Unternehmensnachfolge
- Franchising als Gründungsform
...

Das nächste leidige Thema ist das Geld, die Haftung usw.

Dann stellt sich als nächstes die Frage ob denn das auch ausreicht, was ich da umsetze?
Können davon meine laufenden Kosten gedeckt werden? Kann ich davon leben?

Das sind alles Fragen, die man nicht kurz beantworten kann sondern dafür erstellt man einen Businessplan.
Dieser Businessplan sollte all diese und noch viel mehr Fragen beantworten können.
Er darf sich nicht nur an gewisse Behörden richten sondern er soll dafür sorgen, dass man das Prinzip des Marktes verstanden hat.
Das Prinzip des Angebotes und der Nachfrage.

Erfahrungsgemäß werden Unternehmensberater in dieser so ausgesprochenen wichtigen Phase nicht kontaktiert, weil sie Geld kosten.
Sprechen Sie uns an, denn unsere Leistungen werden gefördert und manche Sachen bekommen sie sogar kostenlos.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. August 2009 um 09:49 Uhr