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Versandhändler aufgepasst! Wer damit wirbt, seine Ware "frei Haus zu liefern", darf dem Kunden keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Auch zusätzliche Verpackungskosten sind dann wettbewerbswidrig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 4 U 32/10) hervor.

 

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