Neues Geschäft, neue Produktidee, neuer Markenname: Existenzgründer müssen bei der Vielzahl von bestehenden Markenbezeichnungen recht erfinderisch sein. Die oftmals und gerne verwendete Zusatzbezeichnung ® (registered trademark) darf aber nur dann verwendet werden, wenn man tatsächlich Inhaber bzw. Lizenznehmer einer Marke ist. Andernfalls drohen u. U. hohe Schadenersatzforderungen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 219/06) zeigt.