| Private Krankenversicherung, eine Entscheidung für das Leben? |
| Montag, den 01. November 2010 um 10:12 Uhr |
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Privat krankenversicherte Existenzgründer, die mit ihrer Selbstständigkeit scheitern, können nicht in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies bestätigte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Beschluss (Az.: L 16 KR 329/10 B ER).
Eine private Krankenkasse hatte einem Jungunternehmer nach Beitragsrückständen Ende 2007 das Versicherungsverhältnis gekündigt. Fortan war der Jungunternehmer nicht mehr krankenversichert. Im Mai 2009 gab er seine selbstständige Tätigkeit auf und beantragte im August desselben Jahres erfolgreich Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Anfang 2010 beantragte Aufnahme in die Gesetzliche Krankenversicherung wurde dem mittlerweile schwer Erkrankten jedoch verweigert. Zu Recht, so die Essener Richter. Selbstständige, die unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert oder gar nicht krankenversichert waren, müssen sich privat versichern. Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenkasse ist ehemals selbstständigen ALG II-Empfängern nicht möglich.
Quelle: www.startothek.de
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 01. November 2010 um 10:19 Uhr |
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