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Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen "persönliche" Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Bonn (Az.: 30 T 122/08) hervor.

Im Streitfall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 Euro wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu entscheiden.

Quelle: Startothek

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Wussten Sie schon?
Wissensmanagement
Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 19:43 Uhr

Für Weiterbildung wird in Unternehmen zu wenig Geld ausgegeben. Das gilt allgemein und insbesondere in Krisenzeiten.
Eine der wesentlichen langfristigen Überlebenschancen eines Unternehmens ist der Wissensvorsprung.
Letztendlich wandern gute Führungskräfte und Mitarbeiter ab, wenn Wissen in anderen Unternehmen besser angewendet wird.

Oft wird sogar argwöhnisch beobachtet, wenn sich ein Mitarbeiter allein z.B. als Meister, Fachwirt oder Betriebswirt qualifiziert.

geschrieben von Bodo Schuster

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 21:20 Uhr