| Steuerliche Anerkennung elektronischer Rechnungen |
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| Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 09:27 Uhr |
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Ab dem 1. Juli 2011 sollen elektronische Rechnungen auch ohne besondere Anforderungen für den Vorsteuerabzug anerkannt werden. Dies geht aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hervor, dessen Entwurf sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Bisher berechtigen elektronische Rechnungen nur zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen oder im sogenannten EDI-Verfahren erstellt wurden. Künftig werden Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich behandelt. Der Unternehmer muss in beiden Fällen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachweisen können. Außerdem muss die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz genannten erforderlichen Angaben beinhalten. Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zu den geplanten Vereinfachungen bei elektronischen Rechnungen online gestellt.
Quelle: Startothek |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 09:33 Uhr |
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