ja_mageia

Start Allgemeines Jobcenter müssen die Beiträge zur privaten Krankenkasse voll übernehmen
Jobcenter müssen die Beiträge zur privaten Krankenkasse voll übernehmen
Allgemeines
Freitag, den 11. Februar 2011 um 08:14 Uhr

Gute Nachricht für ehemals Selbstständige, die nach Januar 2009 ALG II bezogen und nicht mehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln konnten: Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az.: B 4 AS 108/10 R) entschieden, dass die zuständigen Jobcenter die Beiträge zur privaten Krankenkasse in voller Höhe übernehmen müssen.

 

Ein ehemals selbstständiger Rechtsanwalt bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II). Da er nicht mehr automatisch von seiner privaten (PKV) in die gesetzliche (GKV)Krankenversicherung wechseln konnte, musste der Rechtsanwalt seine PKV in voller Beitragshöhe von 207,39 Euro aufrecht erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitslose erstatte ihm davon lediglich den der Höhe nach entsprechenden GKV-Basistarif in Höhe von 129,54 Euro. Da der Rechtsanwalt nicht einsah, die entsprechende Differenz aus seiner Regelleistung zu zahlen, zog er bis vor das Bundessozialgericht (BSG).

Mit Erfolg, denn die BSG-Richter konnten keine ausdrückliche gesetzliche Regelung finden, wie mit der offenen Differenz verfahren werden muss. Insofern bestehe eine sog. gesetzesimmanente Regelungslücke zum Nachteil des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums privat Versicherter ALG II-Empfänger. Diese führe dazu, dass die Regelungen für freiwillig in der GKV versicherte Personen hier analog angewendet werden müssen. Folglich seien alle Träger der Grundsicherung für Arbeitslose bzw. alle Jobcenter dazu verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenkasse in voller Höhe zu übernehmen.

Quelle: www.startothek.de

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Februar 2011 um 08:24 Uhr