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Die ungenaue Angabe von Lieferzeiten kann Online-Händlern teuer zu stehen kommen. Wie das Oberlandesgericht Bremen in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 W 55/09) entschied, verstoßen Klauseln mit unbestimmten Lieferfristen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und können abgemahnt werden.

 

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EU-Kommission plant einfachere und billigere EU-Patente
Allgemeines
Donnerstag, den 15. Juli 2010 um 07:36 Uhr

Bislang war es für erfinderische Unternehmer eher unerschwinglich, ihre Patente europaweit schützen zu lassen. Aufgrund der horrenden Kosten verzichteten vor allem Existenzgründer auf den EU-Patentschutz. Dem will die Europäische Kommission nunmehr einen Riegel vorschieben und die Patentrechte günstiger und auch einfacher gestalten. Insbesondere sollen die Kosten für Übersetzungen drastisch gesenkt werden.

 

EU-Patente gelten derzeit nur dann in allen teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten (27 Länder plus zehn weitere), wenn sie in die jeweiligen Landessprachen übersetzt werden. Dementsprechend kostet z. B. ein durchschnittliches EU-Patent in 13 Mitgliedsstaaten aktuell bis zu 20.000 Euro, davon ca. 14.000 Euro allein für Übersetzungen. Damit ist der europäische Patentschutz ungefähr zehnmal teurer als in den USA, wo amerikanische "Daniel Düsentriebe" lediglich 1.850 Euro bezahlen.

Mit dem am 01.07.2010 bewilligten und von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier eingebrachten Reformvorschlag will die EU-Kommission nunmehr stark verbesserte Bedingungen schaffen, damit Patente in der gesamten Europäischen Union einfach und kostengünstig vor der Konkurrenz geschützt werden können. So sollen Patente nach Angaben der EU-Behörde nur noch in englisch, französisch und deutsch erteilt werden und in allen europäischen Mitgliedsstaaten verbindlich sein. Zwar könnten im Zuge der Veröffentlichung weitere Kosten für Übersetzungen anfallen - insbesondere in Ländern, die sich mit fremden Sprachen schwer tun (Italien, Spanien etc.) -, allerdings sollen so die Gesamtkosten einer Patentanmeldung allein durch diese Maßnahme um mehr als die Hälfte sinken.

Weitere Informationen zum europäischen Einheitspatent erhalten Sie im Internetangebot der Europäischen Kommission.

Quelle: www.startothek.de

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. Juli 2010 um 07:39 Uhr